Pionierspielmannszug
Als Pionierspielmannszug bezeichnete man in der ehemaligen DDR einen Spielmannszug, der nur aus Kindern und Jugendlichen bestand. Dieser konnte selbständig sein, etwa der Spielmannszug an einer Schule, oder es handelte sich um den Nachwuchs eines Erwachsenen-Spielmannszuges, wobei diese sowohl getrennt (bei Wettkämpfen) als auch gemeinsam (bei sonstigen Auftritten in der Heimatstadt) auftreten konnten.
Entsprechend damaliger Wettkampfordnungen durfte man das 15. Lebensjahr nicht vollendet haben, wollte man an Wettbewerben teilnehmen. Heutige Turnniere für Nachwuchs-Spielmannszüge haben zumeist eine Altersgrenze bis 18 Jahren.
Eine Mitgliedschaft in der Pionierorganisation Ernst Thälmann bzw. Freien Deutschen Jugend war nicht ausdrücklich verpflichtend, jedoch gehörten nahezu alle Kinder diesen Massenorganisationen an. Während Jungpioniere (1. bis 3. Schulklasse bzw. von sechs bis neun Jahren) unter den Spielleuten nicht sehr häufig waren, bestanden diese Spielmannszüge vornehmlich aus Thälmann-Pionieren (4.-7./8. Klasse bzw. von 9/10 bis 13/14 Jahre). Die Aufnahme in die Freie Deutsche Jugend (FDJ) am Ende der 7. Klasse oder am Anfang der 8. Klasse sorgte in der Regel auch für einen Wechsel vom Pionier- in den Erwachsenenspielmannszug. Falls personelle Engpässe insbesondere zu verpflichtenden Wettkämpfen oder Veranstaltungen die Besetzung eines Pionierspielmannszuges gefährdet, wurden auch ältere Jugendliche länger eingesetzt. Bei Wettkämpfen des DTSB führte dies nicht selten zu Diskussionen und Disqualifikationen.
Die Auftrittskleidung war identisch mit der Pionierkleidung - weiße Bluse bzw. Hemd (mit Aufnäher mit dem gestickten Emblem der Pionierorganisation auf dem linken Ärmel), dunkelblaue Hose oder Rock, dunkelblaues Schiffchen mit dem Pionier-Emblem und das blaue dreieckiges Halstuch (Thälmannpioniere ab 1973 mit rotem Halstuch).
