Wettkampfordnung
Unter einer Wettkampfordnung versteht man Ragelwerk, unter dem ein bestimmter Wettkampf stattfindet. Je nach Veranstalter sind Art und Aumfang der Regelungen sehr unterschiedlich. Im Kern beschreiben sie die Voraussetzungen, Durchführung und Bewertung.
Wettkampfordnung für Spielleute des DTSB 1969
1. Allgemeine Bestimmungen für Spielmannszüge, Blasorchester, Schalmeienkapellen und Fanfarenzüge des DTSB.
1.1. Durchführungsbestimmungen für Meisterschaften, Bestenermittlungen und sonstige Veranstaltungen
1.1.1. Deutsche Meisterschaften der DDR für Spielleute werden nach dem jeweiligen Klassifizierungsprogramm durchgeführt.
1.1.2. Für Deutsche Meisterschaften der DDR, Aufstiegsturniere sowie Wettkämpfe in den Bezirken und Kreisen gelten die Klassifizierungsprogramme der betreffenden Klasse bzw. die Ausschreibung der Zentralen Spielleutekommission, der Bezirks- und Kreisspielleutekommissionen.
1.1.3. Alle Wettkämpfe müssen im Sinne der vorliegenden Wettkampfbestimmung für Spielleute durchgeführt werden.
1.2. Teilnahmeberechtigung
1.2.1. Deutsche Meisterschaften der DDR werden nur für Züge der Sonderklasse (Erwachsene) ausgetragen.
Sie finden jährlich statt. Der Sieger ist „Deutscher Meister der DDR“.
Alle Züge, die nicht zu allen Durchgängen bei Wettkämpfen auftreten, werden zu Absteigern erklärt und starten im folgendem Wettkampfjahr eine Klasse tiefer.
Treten mehr als drei Züge aus einer Klasse nicht zum Wettkampf an, gibt es in der Folge mehr Aufsteiger. Die Zahl richtet sich dann nach der Anzahl der nicht angetretenen Züge. Dann gibt es aber keine zusätzlichen Absteiger.
1.2.2. An den Bezirksmeisterschaften nehmen alle Züge der Sonderklasse und der Leistungsklassen, teil. Für die Teilnahme an den Deutschen Meisterschaften der DDR und dem „Aufstiegsturnier zur Sonderklasse“ ist der Start zu den Bezirksmeisterschaften Voraussetzung (siehe Strafordnung).
1.2.3. Kreismeisterschaften werden nur von den Leistungsklassen I, II, III und Allgemein beschickt. An den Kreismeisterschaften können auch Züge teilnehmen, die nicht im DTSB organisiert sind.
1.2.4. Bei allen Betriebs-, Wohngebiets- und ähnlichen Meisterschaften können sich an den Wettkämpfen auch Züge und Orchester beteiligen, die nicht im DTSB organisiert sind.
1.3. Meldeordnung
1.3.1. Alle Sportgemeinschaften, die an Meisterschaften bis auf Kreisebene teilnehmen wollen, werden durch ihre Grundorganisation gemeldet.
1.3.2. Die Teilnehmer der Bezirksmeisterschaften werden der Bezirksspielleutekommission durch die Kreisspielleutekommission gemeldet.
1.3.3. Die Teilnahme an den „Deutschen Meisterschaften der DDR“ bzw. dem „Aufstiegsturnier zur Sonderklasse“ regelt der im Klassifizierungs- bzw. Qualifizierungsprogramm festgelegte Modus über den Auf- und Abstieg.
1.3.4. Die Meldung für alle anderen Wettkämpfe erfolgt wie unter 3.1. bis 3.3., falls die Ausschreibung nicht einen anderen Modus festlegt.
1.3.5. -Züge bzw. Orchester dürfen für einen Tag nicht zu mehreren Qualifizierungswettkämpfen gemeldet werden.
1.3.6. -Züge bzw. Orchester haben nur dann das Recht an Bezirks- und Deutschen Meisterschaften teilzunehmen, wenn sie die Bedingungen der Sportklassifizierung zur Einstufung in die jeweilige Klasse erfüllt haben. Bescheinigungen, gleich welcher Art, werden nicht anerkannt.
1.4. Die Genehmigung von Klassifikations- und allgemeinen Wettkämpfen sowie sonstigen Veranstaltungen
1.4.1. Genehmigungen für Wettkämpfe und sonstige Veranstaltungen können gegeben werden, sofern hierdurch zentrale Einsätze und andere von den Organen des DTSB festgelegte Veranstaltungen nicht behindern werden.
1.4.2. Die Kreisspielleutekommission genehmigt:
1.4.2.1. Wettkämpfe und Veranstaltungen, die im eigenen Kreisgebiet stattfinden.
1.4.2.2. Alle allgemeinen Wettkämpfe und Veranstaltungen für Kinder-, Jugend- und Erwachsenenzüge im Kreis.
1.4.2.3. Klassifikationswettkämpfe der Leistungsklassen II, III und Allgemein für Kinder- und Erwachsenenzüge — sie nimmt bei der Erfüllung der Normen die Plazierung und Auszeichnung vor.
1.4.3. Die Bezirksspielleutekommission genehmigt:
1.4.3.1. Wettkämpfe und Veranstaltungen, an denen sich Gemeinschaften aus verschiedenen Kreisen des Bezirkes beteiligen.
1.4.3.2. Weitkämpfe und Veranstaltungen, die zwischen Gemeinschaften und Kreisen verschiedener Bezirke ausgetragen werden. Diese müssen im Jahressportterminkalender der Bezirkskommissionen geplant sein.
1.4.3.3. Klassifizierungswettkämpfe der Leistungsklassen II, III und Allgemein — nimmt bei Erfüllung der Normen die Auszeichnung vor.
1.4.4. Die Zentrale Spielleutekommission genehmigt:
1.4.4.1. Alle Wettkämpfe und Veranstaltungen, die als Zentrale Meisterschaften, DDR-Bestenermittlungen oder DDR-offene Veranstaltungen ausgeschrieben werden.
Der Antrag zur Genehmigung solcher Veranstaltungen ist gleichzeitig mit der Einreichung des Jahressportkalenders zu stellen.
1.4.4.2. Die Bestätigung der Auf- und Absteiger in die Sonderklasse bzw. Leistungsklassen I, II, III und Allgemein erfolgt nach Vorliegen der Ergebnisse aller Bezirkswettkämpfe durch die Zentrale Spielleutekommission.
1.4.4.3. Alle Anträge von Wettkämpfen zur Sportklassifizierung der entsprechenden Fachkommission.
1.5. Veranstaltungen mit Westdeutschland und internationale Wettkämpfe
Diese Veranstaltungen und Wettkämpfe bedürfen der Genehmigung der Zentralen Spielleutekommission und des Bundesvorstandes des DTSB.
1.6. Auszeichnungen
1.6.1. Bei Wettkämpfen müssen entsprechend dem Charakter der Meisterschaften bzw. DDR-Bestenermittlungen für die ersten drei Plätze Medaillen (Gold, Silber, Bronze) vergeben werden.
1.6.2. Bei allen Wettkämpfen werden bis zum 6. Platz Urkunden ausgegeben, sofern mehr als 10 Züge bzw. Orchester am Wettkampf teilnehmen.
Bei „Deutschen Meisterschaften der DDR“ und dem „Aufstiegsturnier zur Sonderklasse“ werden für die Züge der Plätze 7 bis 15 Teilnehmerurkunden ausgegeben.
1.6.3. Die Auszeichnung ist unmittelbar nach Beendigung des Wettkampfes durchzuführen.
1.6.4. Zusätzlich können Wimpel, Fahnen, Pokale und andere Sachwerte verliehen werden.
1.6.5. Mannschaften und einzelne Sportler, die nicht an der Siegerehrung teilnehmen, werden nicht ausgezeichnet. Bei vorzeitig bedingter Abreise entscheidet das Kampfgericht über die Vergabe der Auszeichnung.
1.6.6. Die Auszeichnungen können auch an Sportler, die nicht aktiv am Wettkampf, sich aber um die Leistungsstärke des Zuges besonders verdient gemacht haben (Übungsleiter), verliehen werden.
1.7. Der Wetfkampfcharakter
Der Wettkampfcharakter geht in jedem Fall aus der Wettkampfausschreibung hervor.
Dabei wird unterschieden:
- Wettkämpfe allgemein ohne festem Programm,
- Wettkämpfe mit gemischtem Programm,
- Klassifizierungswettkämpfe für Wettkämpfe der Erwachsenen, Jugend und Kinder,
- Wettkämpfe der Sonderklasse zur Ermittlung des „Deutschen Meisters der DDR“.
1.8. Das Wettkampfprogramm
1.8.1. Die Zentrale Spielleutekommission bestätigt für einen bestimmten Zeitraum und die jeweiligen Klassen Pflichtmärsche und legt ihre Vorführung fest.
1.8.2. Die Pflichtmärsche, Anzahl und Darbietung, werden so zusammengestellt, daß sie hinsichtlich ihrer Schwierigkeiten der jeweiligen Altersstufe und Leistungsklasse entsprechen.
1.8.3. Vor Beginn eines jeden Wettkampfes wird durch einen Zug ein Probedurchgang vorgetragen und die Richtigkeit der Darbietung festgestellt. Der ausführende Zug wird durch das Los bestimmt.
1.8.4. Kürmärsche müssen mindestens der durchschnittlichen Schwierigkeit der Pflichtmärsche der jeweiligen Klasse entsprechen.
1.9. Die Wettkampfausschreibung
1.9.1. Die Wettkampfausschreibung muß Ziele und Aufgaben, Verantwortlichkeit, den Wettkampfcharakter, Zeitplan, die Anzahl der Sportgemeinschaften, Wettkampfbedingungen, angewandten Berwertungsnormen, den Termin für die Abgabe der Kürmärsche, Zeit und Ort der Wettkampfdurchführung sowie den Wettkampftermin beinhalten.
1.9.2. Die Ausschreibungen müssen mindestens für
- Zentrale Wettkämpfe 6 Monate
- Bezirkswettkämpfe 6 Monate
- Kreis- und allgemeine Wettkämpfe 2 Monate
vorher den teilnehmenden Sportgemeinschaften zugestellt werden.
1.10. Die Wettkampfzulassung
1.10.1. Zur Teilnahme an den Wettkämpfen werden nur Sportgemeinschaften zugelassen, deren Mitglieder unter ärztlicher Kontrolle stehen (Eintragung im Sportausweis).
1.10.2. Die Sportgemeinschaften müssen im Besitz eines Wettkampfbuches sein. In ihm muß die Einstufung in die jeweilige Altersklasse und Leistungsklasse eingetragen sein.
1.10.3. Kinder sind mit Vollendung des 14. Lebensjahres bei sportärztlicher Genehmigung und entsprechender Qualifikation berechtigt, in Erwachsenenwettkämpfen am Wettkampf teilzunehmen. Sie dürfen dann im selben Wettkampfjahr nicht an Wettkämpfen um den Pionierpokal teilnehmen. Die Startberechtigung muß im Ausweis eingetragen sein.
1.10.4. Teilnahmeberechtigt an Klassifizierungswettkämpfen sind alle Spielmannszüge, die im DTSB geführt werden und deren Mitglieder ein gültiges Mitgliedsbuch besitzen.
1.10.4.1. Ein Mitgliedsbuch ist in Ordnung, wenn:
- die Beitragsmarken nach dem Statut des DTSB geklebt wurden,
- das Buch ein Paßbild hat,
- die eigenhändige Unterschrift vorhanden,
- die Startberechtigung eingetragen und
- die ärztliche Untersuchung für das laufende Jahr eingetragen ist.
1.10.4.2. Fehlende Eintragungen ziehen eine Ausschließung des Einzelteilnehmers nach sich.
1.10.5. Die Eintragung im Wettkampfbuch darf nur durch den Kreis bzw. Bezirkskampfrichterobmann, bei der Sonderklasse nur durch den Vorsitzenden der Kommission Kampfrichter vorgenommen werden.
1.10.6. Startberechtigt in einer höheren Leistungsklasse ist nur die Sportgemeinschaft, die das Klassifizierungsprogramm für die betreffende Klasse erfüllt hat.
1.10.7. Beim Wechsel eines Spielmanns von einer Sportgemeinschaft zur anderen ist eine Sperre von 30 Tagen einzuhalten. Nur bei Wohnungswechsel oder Arbeitsplatzveränderung an einen anderen Ort entfällt diese Sperre.
1.10.8. Eine Teilnahme an Wettkämpfen der Sonderklasse ist ab 1970 nur Sportgemeinschaften gestattet, die einen Kinderzug ausbilden. Dieser Kinderzug muß von der BSG-Leitung im Wettkampfbuch bestätigt sein.
1.10.9. Der Zusammenschluß zu Stadt- und Kreiszügen ist nicht gestattet. Die Bezirksspielleutekommissionen können in besonderen Fällen Ausnahmen genehmigen. Ebenso können in besonderen Fällen Gastspielgenehmigungen an einzelne Spielleute erteilt werden.
1.10.10. Repräsentationszüge, die sich aus mehreren Schulen oder Gemeinschaften zusammensetzen, sind bei Wettkämpfen nicht startberechtigt. Jede Gemeinschaft bzw. Schule mit einem Kollektiv ist eine selbständige Wettkampfeinheit.
1.10.11. Einzeldelegierungen zu Leistungszentren sind möglich, müssen aber ordnungsgemäß durchgeführt werden.
1.10.12. Leistungszentren können nur auf Beschluß der Bezirksspielleutekommission gebildet werden. Voraussetzung dafür ist das Vorhandensein besonders befähigter Techniker, damit eine überdurchschnittliche Anleitung und Leistung der Spielleute gewährleistet ist. Leistungszentren werden mit besonderen Mitteln ausgestattet. Die Bildung bedarf der Bestätigung der Zentralen Spielleutekommission. Die Delegierung muß zum Jahresanfang vorgenommen werden. Sie gilt jeweils nur für ein Wettkampfjahr. Der Spielmann ist in dieser Zeit Mitglied des Zuges, der das Leistungszentrum bildet.
1.11. Die Wettkampfbekleidung
1.11.1. Die Teilnehmer der zum Wettkampf antretenden Sportgemeinschaften haben in einheitlicher weißer Sportbekleidung anzutreten. Sie besteht aus:
1.11.1.1. — Hose: weiß, lang einheitlich mit oder ohne Aufschlag, mit einheitlichen Koppelschlaufen in gleicher Anzahl und Breite.
1.11.1.2. — Hemd: weiß, einheitlich langer Arm, einheitlich Baumwolle oder Nylon, einheitlich offen oder geschlossener Kragen, keine Manschettenknöpfe, Manschetten mit Knopfverschluß.
1.11.1.3. — Schuhe: weiß, einheitlich Leder oder Leinen — Strümpfe: weiß.
1.11.1.4. — Emblem: einheitliches DTSB-Emblem: auf der linken Brusttasche des Hemdes.
1.11.2. Alle Kinderzüge tragen zu Wettkämpfen und Veranstaltungen einheitliche Pionierkleidung sowie auf der linken Brusttasche das Emblem des DTSB.
Mitglieder der Kinderzüge, die im Zentralen Spielmannszug mitspielen, tragen auf der linken Brustseite das Emblem des DTSB und darüber das Abzeichen mit der Aufschrift „Zentraler Spielmannszug“.
1.11.3. Halsketten, Nadeln und Armbanduhren (Armreifen) dürfen bei Wettkämpfen sowie anderen zentralen Einsätzen nicht getragen werden. Sonnenbrillen sind nur bei Augenerkrankungen gestattet.
1.11.4. Bei allen Wettkämpfen und Einsätzen ist in sportlich einwandfreiem Haarschnitt anzutreten.
1.12. Rechte und Pflichten der Teilnehmer
1.12.1. Der Teilnehmer hat das Recht:
- in der erreichten Leistungsklasse zum Wettkampf anzutreten,
- sich durch den Stabführer an den Hauptkampfrichter zu wenden.
1.12.1.1. Einsprüche durch den Zug können vor Beginn und nach Beendigung des Wettkampfes beim Hauptkampfrichter erfolgen.
1.12.1.2. Der Teilnehmer ist verpflichtet:
- für unsere sozialistische Sportbewegung Höchstleistungen zu vollbringen. Um diese zu erreichen, muß sich jeder Spielmann gut auf die Wettkämpfe vorbereiten, gewissenhaft und regelmäßig üben sowie ein sportgerechtes Leben führen,
- die für die Durchführung erlassenen Bestimmungen zu beachten und einzuhalten.
1.12.2. Der Stabführer bzw. Leiter des Zuges
Jeder am Wettkampf beteiligte Zug bzw. jedes Orchester hat auf der Meldung den Namen des Stabführers oder Leiter des Zuges gesondert anzugeben.
Er hat das Recht:
- sich in Wettkampffragen an den Hauptkampfrichter zu wenden,
- Protest an den Hauptkampfrichter einzureichen. Die Protestgebühr, die beim Einreichen zu zahlen ist, beträgt das fünffache der Startgebühr. Sie wird zurückerstattet, wenn der Protest berechtigt ist, d. h. anerkannt wird.
- Einsprüche vor dem Wettkampf sind beim Hauptkampfrichter schriftlich einzureichen. Über den Entscheid des Einspruches hat das Kampfgericht vor Beginn des Wettkampfes zu entscheiden. Der Einspruchführende ist vom Ergebnis in Kenntnis zu setzen.
- Der Einspruch kann sich gegen die Wettkampfausschreibung richten, sofern sie gegen die Wettkampfbestimmung verstößt.
- Der Einspruch kann sich gegen vorher bekanntgewordene Bevorteilung von Wettkampfteilnehmern richten und
- gegen das eingesetzte Wettkampfgericht, wenn es nicht die vorgeschriebene Qualifikation besitzt.
- Einspruch kann erhoben werden gegen Veränderungen der Ausschreibung oder Wettkampfbestimmung.
- Einsprüche während des Wettkampfes sind dem Hauptkampfrichter von dem auf dem Meldeformular angegebenen Hauptverantwortlichen mündlich vorzutragen,
- gegen die abgegebene Wertung einzelner Kampfrichter und des Kampfgerichtes kann kein Einspruch erhoben werden. Ebenso nicht gegen das Gesamtergebnis, wenn es rechnerisch richtig ist.
- Alle Proteste, Einsprüche und Beschwerden werden, soweit sie nicht durch die Wettkampfbestimmungen entschieden werden können, durch die Rechts- und Strafordnung entschieden.
- Bei Nichteinhaltung der Wettkampfbestimmungen kann bis zu zwei Wochen nach dem Wettkampf schriftlicher Einspruch beim zuständigen Hauptkampfrichter und der Rechtskommission erhoben werden.
- Jeder Stabführer bzw. Leiter eines Zuges ist verpflichtet, sich mit der Ausschreibung und den Wettkampfbestimmungen vertraut zu machen.
1.13. Das Wettkampfgericht
1.13.1. Zusammensetzung:
Das Wettkampfgericht besteht aus dem Hauptkampfrichter, 4 Oberkampfrichtern, 12 Kampfrichtern, mindestens einem Ersatzkampfrichter, dem Vorsitzenden des Berechnungsausschusses und drei Mitgliedern, dem Vorsitzenden der Mandatskommission und drei Mitgliedern, dem Ansager und dem Wettkampfarzt.
1.13.1.1. Der Hauptkampfrichter
- Er steht an der Spitze des Kampfgerichtes und leitet den gesamten Wettkampf,
- stellt das Wettkampfgericht zusammen und ist für die Bereitstellung von Armbinden und Anzeigetafeln verantwortlich,
- ist dafür verantwortlich, daß der Wettkampf nach den gültigen Wettkampfbestimmungen vorbereitet und durchgeführt wird,
- leitet den Berechnungsausschuß an,
- führt vor und nach dem Wettkampf Beratungen mit den Kampfrichtern und Stabführern durch,
- hat das Recht, den Wettkampf abzubrechen bzw. zeitweilig zu unterbrechen, wenn der Wettkampf durch besondere Einflüsse beeinträchtigt wird,
- hat das Recht, Kampfrichter abzulösen, wenn diese den Anforderungen des Wettkampfes nicht genügen oder ihren Verpflichtungen nicht nachkommen,
- leitet die Mandatskommission an,
- hat die Eintragungen in den Wettkampfbüchern und Kampfrichterausweisen vorzunehmen,
- ist für die Auslosung der Pflichtmärsche am Wettkampftag und Wettkampfort zuständig,
- benennt zwei Oberkampfrichter zu seinen Stellvertretern, die während seiner Abwesenheit an seine Stelle treten. Die Stellvertreter des Hauptkampfrichters arbeiten nach seinen Anweisungen in dessen Abwesenheit. Während dieser Zeit werden dem Vertreter alle Rechte und Pflichten übertragen.
1.13.1.2. Der Oberkampfrichter
Er leitet die Arbeit seiner Kampfrichterbrigaden entsprechend den Wettkampfbestimmungen und den Anweisungen des Hauptkampfrichters in dem seiner Brigade zugewiesenen Hauptpunkt an,
- legt einen einheitlichen Gesichtspunkt für die Bewertung der Unterpunkte seines Hauptpunktes fest,
- macht die Kampfrichter seiner Brigade mit den vertragstypischen Fehlern bei der Ausführung bekannt,
- gewährleistet die Bewertungen in seinem Hauptpunkt und wertet selbst mit.
- Bei Fehlwertungen hat er in seinem Hauptpunkt für eine sofortige Korrektur zu sorgen.
1.13.1.3. Die Kampfrichter
Sie bewerten je nach Zuordnung den Vortrag ihres Hauptpunktes,
- müssen die Wettkampfbestimmung und die Ausschreibung während ihrer Tätigkeit bei sich tragen,
- dürfen sich während des Wettkampfes und vor Abgabe der Wertung nicht miteinander unterhalten,
- müssen eine Stunde vor Beginn des Wettkampfes am Wettkampfort sein und sind unter Anleitung des Hauptkampfrichters für die ordnungsgemäße Herrichtung des Wettkampfplatzes verantwortlich.
Werten in einem Hauptpunkt nur zwei Kampfrichter, so darf keiner der Kampfrichter Mitglied in einem der am Wettkampf beteiligten Züge sein. Werten mehr als zwei Kampfrichter in einem Hauptpunkt, so scheidet der Kampfrichter wenn der Zug spielt dem er selbst angehört, aus und wird durch einen anderen ersetzt. Je Hauptpunkt darf jedoch nicht mehr als ein Kampfrichter des am Wettkampf beteiligten Zuges werten.
1.13.1.4. Ersatzkampfrichter
Ihren Einsatz entscheidet der Hauptkampfrichter. Für sie gelten beim Einsatz die gleichen Grundsätze des entsprechenden Tätigkeitsgebietes wie für die bereits tätigen Kampfrichter.
1.13.1.5. Berechnungsausschuß
Der Vorsitzende organisiert:
- Die Vorbereitung der Wettkampfprotokolle
- Die Überprüfung der rechnerischen Richtigkeit der Ergebnisse
- Die Eintragung der Ergebnisse in die Wettkampfunterlagen
- Die Verteilung der Wettkampfunterlagen sowie das Einsammeln derselben
- Die Beratungen des Hauptkampfrichters mit den Kampfrichtern
Die Mitglieder des Berechnungsausschusses arbeiten nach den Anweisungen ihres Vorsitzenden.
1.13.1.6. Die Mandatskommission
Sie überprüft nach den Anweisungen des Hauptkampfrichters die Wettkampf- und Mitgliedsbücher auf ihre Vollständigkeit,
- sie ist für die Weitergabe der Wettkampfbücher an den Hauptkampfrichter verantwortlich,
- sie hat weiterhin darauf zu achten, daß die Züge mit allen zum Wettkampf gemeldeten Sportfreunden antreten und deren Ziel auch bei Antritt zu weiteren Durchgängen beibehalten wird,
- sie hat die Eintragungen in den Wettkampfunterlagen vorzubereiten und diese dem Berechnungsausschuß zu übergeben,
- sie hat bei allen Wettkämpfen, speziell aber bei Wettkämpfen der Bezirkskorps auf die Startberechtigung und Zugehörigkeit der einzelnen Spieler besonders zu achten, um einen eventuellen unerlaubten Austausch untereinander zu vermeiden.
- Bei Nichteinhaltung der Bestimmungen hat der Vorsitzende der Mandatskommission noch vor Beginn des jeweiligen Wettkampfdurchganges des entsprechenden Zuges den Verstoß an den Hauptkampfrichter zu melden.
1.13.1.7. Der Ansager
Er gibt während des Wettkampfes die Reihenfolge bekannt, berichtet über Ergebnisse vorangegangener Wettkämpfe, erklärt aus den Wettkampfbestimmungen sowie der Ausschreibung und gibt die Ergebnisse der Wertung des laufenden Wettkampfes bekannt. Er kann sich weiterhin über das Kür- und Pflichtprogramm sowie über die Entwicklungstendenzen des jeweiligen Zuges äußern.
Der Ansager untersteht dem Hauptkampfrichter und erhält seine Informationen vom Vorsitzenden des Berechnungsausschusses.
1.13.1.8. Der Wettkampfarzt
Er läßt durch die Mandatskommission das Vorhandensein der ärztlichen Untersuchung und ihre Eintragung im Mitgliedsbuch kontrollieren.
- sorgt für die gesundheitliche Überwachung aller am Wettkampf Beteiligten,
- leitet die ärztliche Kontrolle bei besonderen Anlässen (Verletzungen, Erkrankungen usw.) und erteilt Gutachten über die Fortsetzung durch die betroffenen Teilnehmer.
Seine Anordnungen sind von allen Funktionären und Wettkämpfern zu befolgen.
Er kontrolliert, daß die sanitäre Betreuung aller Teilnehmer der Wettkämpfe gegeben ist.
Nach Abschluß eines Wettkampfes legt er der durchzuführenden Institution einen Bericht mit Schlußfolgerungen und Vorschlägen über die ärztliche Betreuung beim Wettkampf vor.
1.13.2. Berufung
Bei allen Deutschen Meisterschaften der DDR und allen DDR-offenen Wettkämpfen wird das Wettkampfgericht durch die Kommission Kampfrichter berufen. Für alle übrigen Wettkämpfe ist der Bezirkskampfrichterobmann zuständig.
Für die letztgenannten Wettkämpfe ist das Kampfgericht beim Vorsitzenden der Kommission Kampfrichter anzufordern. Dieser stellt ein Wettkampfgericht zusammen und benennt den Bezirkskampfrichterobmann, die Kampfrichter, die dieser dann zu berufen hat. Der Bezirkskampfrichterobmann darf nur die Kampfrichter berufen, die ihm namentlich für den Wettkampf vorgeschlagen wurden.
1.13.3. Qualifikation
Die Kampfrichter müssen die für den auszurichtenden Wettkampf erforderliche Qualifikation besitzen. Der Nachweis ist durch die Vorlage des Kampfrichterausweises zu erbringen.
1.13.4. Kleidung
Alle Mitglieder des Wettkampfgerichtes tragen während der Dauer des Wettkampfes weiße Spielleutebekleidung mit Koppel. Am linken Arm tragen sie eine Armbinde mit der Bezeichnung ihrer Funktion.
1.13.5. Die Kampfrichterbrigaden für die einzelnen Hauptpunkte
Bei Wettkämpfen bis Bezirksebene und bei allen anderen allgemeinen Wettkämpfen besteht eine Brigade aus zwei Kampfrichtern.
Bei allen anderen Wettkämpfen besteht die Brigade aus vier Kampfrichtern.
1.14. Der Wettkampfplatz und seine Herrichtung
Für die ordnungsgemäße und wettkampfgerechte Herrichtung des Wettkampfplatzes ist der Hauptkampfrichter verantwortlich.
Der Wettkampfplatz muß bei zentralen Wettkämpfen einschließlich Bezirksmeisterschaft mindestens eine Größe von 2500 m2 haben. Der Aufbau und die Herrichtung ist aus nachfolgender Skizze ersichtlich.

| A | Aufstellung der Züge in der Startfolge |
| B | Einmarsch zur Aufstellung — ohne Spiel |
| C | Haltelinie der ersten Reihe des Zuges |
| D | Haltepunkt des Stabführers |
| E | Marschrichtung — 1. Durchgang |
| F | Marschrichtung — 2. Durchgang (kann vom Kampfgericht verändert werden) |
| G | Schwenkungspunkte — Länge der Markierung 3 Meter |
| H | Haltemarke während des Spiels |
| I | Abrißlinie (sie ist den jeweiligen örtlichen Verhältnissen anzupassen und muß so gewählt sein, daß der längste festgelegte Marsch mindestens einmal durchgespielt wird) |
| K | Haltebereich des Zuges ohne Spiel (der Abstand zum Punkt I beträgt etwa 8 Meter und soll so gewählt werden, daß diese Phase vom Kampfgericht gut einzusehen ist) |
| L | Ausmarschrichtung |
| M | Aufstellungsraum der Züge nach den Durchgängen |
| N | Hauptkampfrichter |
| O | Kampfgericht |
| P | Mandatsprüfungskommission |
| R | Berechnungskommission |
| S | Sprecher (die Punkte O bis S können variabel gestaltet sein) |
| T | Wettkampfarzt |
Zur Skizze
Der Halte- und Abrißbereich beträgt 3 m und ist vor dem Kampfgericht zu markieren. Es ist jedoch trotzdem zu gewährleisten, daß der Pflichtmarsch beendet und neu angespielt werden muß.
Bei allen anderen Wettkämpfen kann die Größe des Wettkampfplatzes den örtlichen Gegebenheiten entsprechen, wobei aber die bereits angegebenen Maße anzustreben sind.
Für die Bereitstellung und Heranschaffung des benötigten Materials hat der mit der Durchführung des Wettkampfes beauftragte Gastgeber zu sorgen.
Für die ordnungsgemäße, wettkampfgerechte Herrichtung sind erforderlich:
- Kreidemaschine, Schlemmkreide, Bandmaß (50 m), Seile und Pflöcke zum Absperren,
- Mindestens eine Wertungstafel mit Tafelkreide und Tafellappen, 2 Tische mit je 4 Stühlen für den Berechnungsausschuß und die Mandatskommission, 1 Tisch mit 2 Stühlen für Hauptkampfrichter und Ansager, 4 Tische mit je 4 Stühlen für die Kampfrichter der Hauptpunkte 1 bis 4 und 1 Tisch mit 3 Stühlen für den Wettkampfarzt und die Ersatzkampfrichter sowie 1 Tisch als Reserve.
Sind je Hauptpunkt nur 2 Kampfrichter eingesetzt, werden nur 4 Tische mit je 2 Stühlen für die Kampfrichter der Hauptpunkte 1 bis 4 benötigt.
- Eine Lautsprecheranlage mit Mikrofon und entsprechenden Zubehör sowie 2 Fahnenmaste mit DTSB- und Staatsflagge.
1.15. Die Wettkampffolge
Die Reihenfolge der Pflicht- und Kürmärsche wird durch das Klassifizierungsprogramm oder die jeweilige Ausschreibung bestimmt.
Die Anzahl der zur Ermittlung des Siegers erforderlichen Turniere und die in jedem Turnier zu bestreitenden Durchgänge und deren Abläufe werden durch das Klassifizierungsprogramm oder die Ausschreibung festgelegt.
1.16. Der Wettkampfablauf
- Aufstellung des Zuges am vorgezeichneten Platz.
- Ausweis- und Teilnehmerzahlüberprüfung durch die Mandatskommission.
- Einmarsch ohne Spiel zur Wettkampfaufstellung bis zum Markierungszeichen. Dort erfolgt das Halt.
- Rühren und Ausrichten des Zuges.
- Stillgestanden des Zuges (Hier ist Wertungsbeginn).
- Meldung des Stabführers an den Hauptkampfrichter.
Inhalt der Meldung:
- Name des Zuges.
- Teilnehmer des Zuges (Stabführer/Spieler z. B. 1:27).
- Wettkampfprogramm.
- Zahl der Körperbehinderten (Art der Behinderung).
- Rührenlassen des Zuges (kein Ausrichten).
- Stillgestanden zum Anriß des Marsches im Stand.
- Nach Ende des ersten Marsches erfolgt das Locken. Unmittelbar nach dem Beginn des Lockens hat der Stabführer eine exakte Kehrtwendung auszuführen.
- Marsch in der Bewegung. Die Umlaufrichtungen sind in den jeweiligen Ausschreibungen festgelegt. Der Marsch muß stets zu Ende gespielt werden und ist nochmals zu beginnen, um dann im Abrißbereich abgerissen zu werden.
- Halten des Zuges im Haltebereich (etwa 3 m).
- Rühren des Zuges (Wertungsende).
- Abmarsch vom Wettkampfplatz.
1.17. Die Märsche und ihre Darbietung
Die bei offiziellen Meisterschaften und Bestenermittlungen zu spielenden Pflichtmärsche sind dem jeweils gültigen Klassifizierungsprogramm zu entnehmen.
Kürmärsche wählen die Züge selbst aus.
Alle Märsche werden in den Ordnungsformen und Instrumentalbesetzungen dargeboten, wie sie im Klassifizierungsprogramm bzw. der Ausschreibung festgelegt sind.
Beim Abspielen der Kürmärsche wird dem Stabführer beim Taktieren und Geben von dynamischen sowie rhythmischen Zeichen eine individuelle Stabführung zugebilligt.
1.18. Die Bewertung des Wettkampfes
1.18.1. Sie muß nach den gültigen festgelegten Wettkampfbestimmungen der ZSK erfolgen, wobei aber stets das Niveau durch die Richtlinien im Klassifizierungsprogramm bestimmt wird.
1.18.2. Klassifizierungsprogramme haben in der Regel 4 Jahre Gültigkeit.
1.18.3. Die Kampfrichterbrigaden werten unter Beachtung der Besonderheiten ihres Hauptpunktes:
- die richtige und saubere Stabführung
- die Reaktion des Zuges sowie einheitliche Kleidung und Ausrüstung
- Schwierigkeit des Marsches
- notengerechtes Spielen der ersten Flöten bzw. Blasinstrumente und Fanfaren sowie das saubere Spielen der Lyren
- das notengerechte mehrstimmige Spielen
- notengerechtes Spiel der kleinen Trommel und des Schlagzeuges
- Einsatz und Abriß der Märsche
- Dynamik, Rhythmus, Tempo 114
- Vordermann, Seitenrichtung, Schwenkung, Haltung und Sauberkeit der Instrumente, Zustand der Ausrüstung und Bekleidung.
1.19. Fehler in der Darbietung
1.19.1. Als Fehler gelten:
- Abweichungen von der Stabführung, unsicheres Auftreten des Stabführers
- mangelhafte oder falsche Reaktion des Zuges auf die Stabzeichen
- keine Einheitlichkeit der Kleidung und Ausrüstung im Zug, Verstöße gegen Bestimmungen zur Bekleidung und Ausrüstung
- jede Abweichung vom notengerechten Spiel aller Instrumente, von der Sauberkeit der Schlagarten auf der Trommel und der Ansatztechnik bei Blasinstrumenten
- jede Abweichung vom notengerechten mehrstimmigen Spiel, das Fehlen von Stimmen 3
- Fehler in der Dynamik, dem Rhythmus und der Einhaltung des Tempos 114
- mangelhafte Lautstärke beim Abriß des Marsches, Uneinheitlichkeit beim Einsatz, zu frühes bzw. zu spätes Spielende einzelner Spieler oder des gesamten Zuges beim Abriß
- Mangelhafte oder falsche Ausführung der Ordnungsübungen, kein Gleichschritt
- Verstöße gegen die geforderte Haltung aller Instrumente im Stand und in der Bewegung, ohne oder mit Spiel
- mangelhafte Sauberkeit der Sportler, Kleidung, Ausrüstung und Instrumente.
1.19.2. Je nach dem Grad der Abweichung von der einwandfreien Ausführung werden Punktabzüge wie folgt vorgenommen:
| geringfügiger Fehler | 0,1—0,2 Pkt. |
| mittlerer Fehler | 0,3—0,6 Pkt. |
| grober Fehler | 0,7—1,0 Pkt. |
1.19.3. Über alle Fehler die durch Einwirkung Dritter entstehen oder auf sonstige außergewöhnliche Ursachen zurückzuführen sind, entscheidet das Kampfgericht.
1.20. Festlegen der Wertungen
1.20.1. Die Wertung beginnt mit dem Stillgestanden des Zuges zur Meldung des Stahbführers.
1.20.2. Die Wettkämpfe werden in offener Wertung durchgeführt. Die Kampfrichter zeigen nach Aufruf durch den Hauptkampfrichter oder Ansager in der Reihenfolge der Hauptpunkte ihre Wertung, in dem jeder Kampfrichter seine Anzeigetafel hebt und nach allen Seiten dreht.
1.20.3. Nach Beendigung des Durchgangs — Halten des Zuges — legt der Kampfrichter unter Berücksichtigung aller Fehler für den Hauptpunkt, den er zu werten hat, die Punktzahl fest.
1.20.4. Jedem Kampfrichter steht zur Wertung eines jeden Unterpunktes die Höchstpunktzahl 5 zur Verfügung.
1.20.5. Die endgültige Punktzahl für den Vortrag ist ein Wert, der folgendermaßen errechnet wird:
- bei vier Kampfrichtern je Hauptpunkt — die Summe der beiden mittleren Leistungen durch zwei, die äußeren Wertungen mit der höchsten und niedrigsten Punktzahl fallen fort,
- bei zwei Kampfrichtern je Hauptpunkt — die Summe der beiden Wertungen durch zwei.
1.20.6. Auf Grund der erhaltenen Wertungen ermittelt der Vorsitzende des Berechnungsausschusses die endgültige Wertung und läßt sie durch den Ansager verkünden.
Das Gesamtergebnis eines Turniers mit mehreren Durchgängen errechnet sich aus dem arithmetischen Mittel der Endpunktzahlen aller Durchgänge.
Bei der Wertung darf zwischen den Kampfrichtern eines Hauptpunktes keine höhere Differenz als 0,6 Punkte auftreten. In einem Unterpunkt darf die Abweichung der zwei Kampfrichter, die in der Wertung bleiben, nicht mehr als 0,2 Punkte betragen. Treten Differenzen ein, hat der Oberkampfrichter des betreffenden Hauptpunktes eine Klärung zu schaffen.
1.20.7. Vorkommnisse, die nicht gewertet werden
Durch Körperbehinderung bedingte Mängel, wenn die Körperbehinderung vorher gemeldet wird.
Fehler beim Marschieren, die durch Unebenheit des Bodens bedingt sind.
Akute medizinische Krankheits- und Notfallzustände.
Beeinflussung durch Dritte.
Beeinflussung durch Witterungsunbildungen.
1.20.8. Feststellung des Siegers
Als Wettkampfsieger gilt der Zug mit der höchsten Punktzahl:
Wenn mehrere Kollektive die gleiche Punktzahl erreicht haben, erfolgt die Festlegung des Siegers nach der Reihenfolge:
Platz 1 höh. Bewert. im Hauptpunkt II
Platz 2 höh. Bewert. im Hauptpunkt III
Platz 3 höh. Bewert. im Hauptpunkt I
Platz 4 höh. Bewert. im Hauptpunkt IV
1.20.9. Siegerehrung
Die Verkündiung der Ergebnisse und die Übergabe der Auszeichnungen ist in feierlicher Form in Gegenwart aller Wettkämpfer, Kampfrichter und der Zuschauer vorzunehmen. Hierzu haben die Kampfrichter in Reihe zu einem Glied vor den Wettkampftischen mit Blickrichtiung zu den Zügen Aufstellung zu nehmen.
1.21. Anforderung an Pflicht- und Kürmärsche
1.21.1. Pflichtmärsche
Die Pflichtmärsche für jede Klasse und für einen bestimmten Zeitraum sind im Klassifizierungsprogramm zu verankern.
Als Pflichtmärsche sind zu einem gewissen Teil Märsche von den Fachkommissionen aufzunehmen, die allgemein gespielt werden.
In begrenzter Anzahl sind neue Märsche aufzunehmen, die Förderung verdienen und Verbandsmärsche werden sollen.
Pflichtmärsche sind so zu wählen, daß das Niveau der Spielleute ständig erhöht wird.
Es ist ein Kreis von Pflichtmärschen festzulegen, die von allen Zügen des DTSB zu jeder Zeit als Verbandsmärsche beherrscht worden. Einzelne Pflichtmärsche können auch in der nächst tieferen Klasse ausgeschrieben werden, um die Züge dieser Klasse an das höhere Niveau der höheren heranzuführen.
Pflichtmärsche dürfen nur aus Notenbüchern entnommen werden, die von den jeweiligen Fachkommissionen herausgegeben werden. Änderungen und Zusätze an Pflichtmärschen sind nicht zulässig.
1.21.2. Kürmärsche
Die Kürmärsche für Wettkämpfe sind von jedem Zug selbst auszusuchen.
Kürmärsche sollten so ausgesucht werden, daß die Züge ihr derzeitig maximales Leistungsvermögen demonstrieren können.
Kürmärsche dürfen in einem Wettkampf nicht gleichzeitig Pflichtmärsche der gleichen oder einer tieferen Klasse bzw. Verbandsmärsche sein.
Kürmärsche müssen mindestens die mittlere Schwierigkeit der ausgeschriebenen Pflichtmärsche der jeweiligen Klasse erreichen.
Die untere Grenze der Schwierigkeiten aller Klassen geht aus dem Klassifizierungsprogramm hervor und ist in den Ausschreibungen anzugeben.
Die Kürmärsche sind bis spätestens 3 Monate vor dem Wettkampf einzureichen.
Einzureichen sind die kompletten Noten aller Flötenstimmen, der kleinen Trommel, des Schlagzeuges und evtl. Lyranoten.
Für zentrale Wettkämpfe sind alle Noten, die nicht als Einzelausgaben oder in den Fachkommissionen herausgegebenen Notenbüchern erschienen sind, in vierfacher, für alle anderen Wettkämpfe in zweifacher Ausführung an die entsprechende Fachkommission einzureichen, sofern die Ausschreibung keine andere Regelung vorsieht.
Bei Wettkämpfen mit mehreren Durchgängen ist für jeden Durchgang ein anderer Kürmarsch einzureichen.
Liegen keine Noten vor, so kann der Marsch auf keinen Fall als Kürmarsch zugelassen werden.
Die Zentrale Spielleutekommission hat das Recht, eingereichte Märsche als Kürmärsche abzulehnen.
Richtlinien hierzu werden von den entsprechenden Fachkommissionen erlassen.
1.21.3.
Bei allen Kür- und Pflichtvorträgen von Spielmanns- oder Fanfarenzügen sind Noten und andere Hilfsmittel nicht gestattet.
ANLAGE 1
2.1. Bestimmungen für Spielmannszüge
2.1.1. Instrumente und Ausrüstung (siehe Anmerkung)
- Das Horn: Messing (gold-gelb), in C- mit B-Aufsatzbogen, rote Umwicklung um den Bügel einheitlich im Zug.
- Die Flöte: Nur B-Flöte, Plaste oder Holz (einheitlich im Zug).
- Die kleine Marschtrommel: Reifen mit rot-weißen Zacken (rote Spitzen nach innen, Kessel einheitlich im Zug, Kniebügel weiß umwickelt).
- Die Trommelstöcke: einheitliche Farben und Enden im Zug.
- Der Trommelhalter: einheitlich im Zug (gold-gelb).
- Der Tambourstab: Kordel rotweiß.
- Die große Trommel: Reifen mit rot-weißen Zacken (rote Spitzen nach innen) Kessel blau.
- Die Becken: der Produktion entsprechend einheitlich im Zug.
- Die Lyra: ein- und doppelreihig, Plattenbestückung für Spielmannszüge (möglichst höchster Ton g) Schweife rot-weiß, Emblem einheitlich „DTSB“
- Lederzeug: Koppel und Riemenzeug einfarbig, Flötentasche, linke Seite, Horntasche, rechte Seite, Stockschlaufen, linke Seite, Trommelhalter mit Schlaufe links vorn, Lyrariemen über der rechten, Riemen für große Trommel über linke Schulter.
- Lyraschafte und Schlägel, Schlägel für große Trommel, sowie Trommelstöcke einheitliche Farbe im Zug.
Anmerkung:
Mit der Einrichtung einer zentralen Beschaffungsstelle werden für alle Spielmannszüge im maximalen Zeitraum von zwei Jahren folgende Forderungen zu den in Punkt 2.1.1. angegebenen Ausrüstungsgegenständen zusätzlich erhoben:
- Kleine Marschtrommel: gold-gelber Messingkessel
- Trommelstöcke: braun
- Trommelhalter: DTSB-Emblem
- Tambourstab: mit Messingkugel und -spitze
- Lederzeug: braun
- Lyraschafte: braun
2.1.2. Schwierigkeit der Märsche
Die Schwierigkeit der Märsche wird als Summe von acht Kriterien der Schwierigkeit errechnet.
Je nach dem Grad mit dem die Kriterien die musikalische Anforderung an den Zug verkörpern, wurden sie mit verschiedener Wertigkeit versehen. Die Höchstpunktzahl in einem Kriterium ist nur für Märsche maximaler Schwierigkeit erreichbar.
Die einzelnen Kriterien sind unabhängig voneinander und lediglich in ihrem Verhältnis zur maximalen Schwierigkeit zu betrachten.
| Kriterium | Pkt. f. Höchstschw. |
|---|---|
| Flöte 1 | 1,0 |
| Flöte 2 | 0,8 |
| Flöte 3 | 0,8 |
| kleine Trommel | 1,0 |
| große Trommel | 0,4 |
| Dynamik | 0,6 |
| Rhythmus | 0,2 |
| Länge | 0,2 |
| Insgesamt | 5 |
Was bestimmt im wesentlichen die Schwierigkeit?
Flöten: viel Achtelnoten und schnelle Läufe, viel besonders hohe Töne, viel besonders tiefe Töne, viele Halbtöne, Legato, Stackato, Synkopen, durchgehende Schwierigkeit in allen Teilen des Marsches.
Trommeln: viel Achtel, Triolen, lange Wirbel, ungerade Wirbel, Wirbel ohne Abschlag, Synkopen, punktieren, Gegenschläge bei Paukenmärschen, sehr abweichendes Schlagen von der Flötenmelodie.
Große Trommel und Becken: Doppelschläge, Soli, Wirbel, Anteil am Gesamtklang.
Dynamik: Viele Lautstärkenwechsel, Crescendo, Descrecendo.
Rhythmus: Ritardande, viele Pausen, besondere Anforderungen durch zusätzliche Zeichen.
Länge: überlange Märsche, die besonders bei der Wiederholung von Teilen anders gespielt werden müssen (über 100 Takte ohne Wiederholungen).
2.1.3. Einstufung der Märsche
| Nr. | Neues Buch
(Ausgabe 1969) |
Wertigkeit
Punkte |
|---|---|---|
| 1. | Groß-Berlin | 2,9 |
| 2. | Die Internationale | 2,6 |
| 3. | Sozialistenmarsch | 3,3 |
| 4. | Sturmlied der freien Turner | 1,8 |
| 5. | Fichtemarsch | 2,6 |
| 6. | Vorwärtsmarsch | 3,4 |
| 7. | Besuch beim WCSPS | 4,6 |
| 8. | Abschiedsmarsch | 2,6 |
| 9. | Laridah | 3,7 |
| 10. | Gruß an die Heimat | 1,8 |
| 11. | Dem Volk sind wir entsprossen | 2,8 |
| 12. | Jubelklänge | 4,4 |
| 13. | Mit frohem Mut | 1,8 |
| 14. | Wohlauf, die Luft geht frisch und rein | 3,0 |
| 15. | Grüße aus Dortmund | 3,7 |
| 16. | Abschied der freien Turner | 2,2 |
| 17. | Altmeistermarsch | 2,7 |
| 18. | Gruß aus der Heide | 2,1 |
| 19. | Spieelmann voran | 3,6 |
| 20. | Der kleine Tambour | 3,0 |
| 21. | Hört ihr nicht den Ruf erklingen | 2,8 |
| 22. | Unsere Knaben voran | 2,0 |
| 23. | Tritt gefaßt | 2,6 |
| 24. | Frohe Klänge (Hornmarsch) | 2,2 |
| 25. | Hoch Hamburg (Hornmarsch) | 2,2 |
| 26. | Mit Hörnerklang (Hornmarsch) | 3,0 |
| 27. | Frei Heil (Hornmarsch) | 2,2 |
| 28. | Elbflorenz | 4,1 |
| 29. | Ruhrklänge | 3,4 |
| 30. | Durch Nacht zum Licht | 4,4 |
| 31. | Republik-Marsch | 3,4 |
| 32. | Unsere Volkspolizei | |
| Märsche aus dem alten Buch | Punkte | |
| 7. | Treu dem Bunde | 2,4 |
| 9. | Hit Frei’ Heil | 2,0 |
| 12. | Nordlandmarsch | 1,9 |
| 15. | Frohes Wandern | 2,4 |
| 17. | Bundestreue | 2,5 |
| 19. | Wenn die Arbeitszeit zu Ende | 2,1 |
| 20. | Mein 2. Kreis | 1,8 |
| 22. | Dem Volk gilts | 2,2 |
| 28. | Frisch voran (Hornmarsch) | 2,2 |
| 29. | Wandermarsch | 2,0 |
| Märsche im gelben Buch, Heft 4
Hardt-Musik-Verlag, 701 Leipzig |
Punkte | |
| 1. | Frohe Menschen | 3,0 |
| 2. | Musikantenmarsch | 3,2 |
| 3. | Ursus-Marsch | 2,6 |
| 4. | Camping-Marsch | 2,4 |
| 5. | Der Sonne entgegen | 2,5 |
| 6. | Frisch gewagt | 3,2 |
| 7. | Louis-Braille-Marsch | 2,9 |
| 8. | Olympia-Marsch | 3,1 |
| Märsche im blauen Buch
VEB Verlag F. Hofmeister, Leipzig | ||
| 1. | Jugend voran | 0,8 |
| 2. | Freiheitsmarsch | 1,1 |
| 3. | Matrosen-Marsch | 0,8 |
| 4. | Marsch der blauen Fahne | 1,0 |
| 5. | Das Lied von Berlin | 1,1 |
| 6. | Der kleine Trompeter | 1,0 |
| 7. | Die Marsaillaise | 3,1 |
| 9. | Freudig voran | 2,0 |
| 10. | Straßenmarsch | 2,1 |
| 11. | Turnermarsch | 1,9 |
| 12. | Mit klingendem Spiel | 2,0 |
| 13. | Sportmarsch | 0,6 |
| 14. | Die lustigen Turner | 2,7 |
| 15. | Erinnerungen eines alten Turners | 1,7 |
| 16. | Völkerfreundschaft | 1,7 |
| 17. | Hoch am Berge | 2,0 |
| 18. | Frühlingsgrüße | 1,9 |
| 19. | Hoch Heidecksburg | 3,4 |
| 20. | Gruß aus Lichtenberg | 2,3 |
| 21. | Im Morgengrauen | 2,8 |
| 23. | Gruß aus Bernburg (Hornmarsch) | 1,5 |
| 24. | Frohe Klänge | 2,2 |
2.1.4. Klassifizierung für Spielmannszüge aller Klassen
2.1.4.1. Klasseneinteilung
Zur Durchführung eines geordneten Wettkampfprogramms werden alle SZ des DTSB in fünf Leistungsklassen (LK) eingeteilt.
- Sonderklasse: Sie umfaßt die 15 besten Züge der DDR.
- LK I: Sie umfaßt die 15 nächstplazierten Spielmannszüge, wie aus den vorausgegangenen Wettkämpfen ermittelt wurden.
- LK II: Sie umfaßt die nächsten 15 nächstplazierten Spielmannszüge nach der LK I, wie sie aus den vorangegangenen Bezirkswettkämpfen ermittelt wurden.
- LK III: Sie umfaßt die 15 nächstplazierten Spielmannszüge nach der LK II, wie aus den vorangegangenen Bezirkswettkämpfen ermittelt wurden.
- Allgemeine Leistungsklasse: Sie umfaßt alle übrigen Spielmannszüge des DTSB, die sich nicht in den höheren Leistungsklassen plazieren konnten.
2.1.4.2. Klassifizierung
Die Sonderklasse führt jährlich die Deutschen Meisterschaften der DDR durch. Der Sieger führt den Titel „Deutscher Meister der DDR“ des betreffenden Jahres.
Die LK I führt jährlich die DDR-Bestenermittlung durch. Der Sieger führt den Titel „DDR-Bester der LK I“ des betreffenden Jahres.
Die Klassifizierungswettkämpfe der Sonder- und Leistungsklasse I werden in zwei Durchgängen durchgeführt.
Die LK II, III und Allgemein führen ihre Wettkämpfe nur in einem Durchgang durch.
Die Kommission SZ veröffentlicht jährlich nach Abschluß der Wettkämpfe in „der tambour“ die Tabelle der Plazierung und Einstufung der einzelnen Züge.
2.1.5. Auf- und Abstiegsreglement
Unabhängig von den erreichten Punktzahlen steigen die drei letzten Züge der Sonderklasse und LK I in die nächstniedere Leistungsklasse ab und die drei besten der LK I und LK II steigen dafür auf. Die Leistungsklassen II und III werden nach jedem abgeschlossenen Bezirkswettkampf neu aufgestellt.
2.1.6. Startbedingungen
Alle Züge der Sonderklasse und LK I sind bei zentralen Wettkämpfen nur startberechtigt, wenn sie an den Bezirksmeisterschaften teilgenommen haben.
Bei Bezirksmeisterschaften starten alle Züge in ihren Klassen zu den Bedingungen ihrer Klasse. Die Züge der Sonderklasse und der LK I starten mit in der Wertung, können aber nicht Bezirksmeister werden. Der punkthöchste Zug erhält einen Pokal.
Die erreichten Punktzahlen aus den Bezirksmeisterschaften haben keinen Einfluß auf die Plazierung in der Sonderklasse und LK 1.
Für die Züge LK II und III und Allgemein ist die Teilnahme an den Bezirksmeisterschaften gleichzeitig die Grundlage für den möglichen Aufstieg LK I, II bzw. III.
Aufsteiger zu den einzelnen Klassen, die nicht die geforderten Bedingungen der jeweiligen Klasse beherrschen, sind bei Wettkämpfen dieser Klasse nicht startberechtigt und werden wieder zurückgestuft.
2.1.7. Klassifizierungsbedingungen
2.1.7.1. Sonderklasse
Jeder Zug der Sonderklasse hat zum Wettkampf mindestens drei Kürmärsche einzureichen. Ein selbstgewählter Kürmarsch wird im zweiten Durchgang im Stand gespielt. Von den anderen beiden Kürmärschen wird einer vom Wettkampfgericht benannt und muß dann in der Bewegung gespielt werden. Beim ersten Durchgang wird ein Hornmarsch im Stand und der von den Kampfrichtern festgesetzte Pflichtmarsch in der Bewegung gespielt.
Die Kürmärsche müssen mindestens die Schwierigkeitsnote 3,6 haben.
Kürmärsche, die als selbstgewählte Kürmärsche gespielt werden, dürfen bei zentralen Wettkämpfen nicht mehr als 2 Jahre hintereinander gespielt werden. Nach Ablauf von 2 Jahren muß der Zug mit einem für ihn neuen Kürmarsch antreten.
Jeder Zug hat mindestens mit 2 Lyren anzutreten.
Jeder SZ hat ab 1970 die Arbeit mit einem Kinderspielmannszug nachzuweisen.
2.1.7.2. Leistungsklasse I
Jeder Zug hat zu den DDR-Bestenermittlungen zwei selbstgewählte Kürmärsche mit einer Schwierigkeitsnote von mindestens 2,6 einzureichen.
Diese Kürmärsche müssen zweistimmig und mindestens mit 2 Lyren gespielt werden.
Im ersten Durchgang wird ein Pflichtmarsch im Stand und einer in der Bewegung gespielt.
Im zweiten Durchgang wird ein Kürmarsch im Stand und ein Kürmarsch in der Bewegung gespielt.
2.1.7.3. Leistungsklasse II
Jeder Zug hat bei den Bezirksmeisterschaften einen selbstgewählten Kürmarsch mit einer Schwierigkeit von mindestens 2,2 einzureichen. Dieser Marsch muß zweistimmig und mindestens mit einer Lyra gespielt werden.
Der Kürmarsch wird im Stand und der vom Kampfgericht gesetzte Pflichtmarsch in der Bewegung gespielt.
Die LK II muß ab 1972 mit Signalhörnern auftreten.
2.1.7.4. Leistungsklasse III
Jeder Zug hat bei den Bezirksmeisterschaften einen selbstgewählten Kürmarsch mit einer mindesten Schwierigkeit von 1,8 einzureichen. Dieser Marsch muß zweistimmig sein.
Der Kürmarsch ist im Stand und ein von der Bezirksfachkommission festgelegter Pflichtmarsch in der Bewegung, zu spielen.
ANLAGE 2
Bestimmungen für Schalmeienkapellen
Die Wettkampfordnung der Schalmeienkapellen baut auf der der Spielmannszüge auf. Daraus ergeben sich einige Veränderungen, Zusätze und Streichungen, die wir bitten, am Schluß der Ausführungen zu beachten, damit es zu keinen Komplikationen kommt.
1. Instrumente und Ausrüstungen
1.1. Chromatische Schalmeien
Alle Instrumente werden grundsätzlich nach halblinks oben gehalten.
1.2. Diatonische Schalmeien (Sopran und Alt)
Im Stand wird das Musikstück vor der rechten Brustseite gehalten, die Finger sind auf den Ventilen, der Becher befindet sich vor der linken Hüftseite. Der Ansatz zum Spiel erfolgt, in dem die linke Hand das Instrument nach oben führt zur horizontalen Stellung.
1.3. Alle anderen Instrumente werden wie chromatische gehandhabt.
1.4. Kleine Trommel
Einheitlich in der Schalmeienkapelle, Kessel einheitllich, Kniebügel weiß umwickelt. Bei Holzreifen rot-weiße Zacken.
1.5. Trommelstöcke
Einheitlich in der Schalmeienkapelle (Farbe und Enden).
1.6. Trommelhalter
Einheitlich in der Schalmeienkapelle
1.7. Stab
Schwarz mit weißer Spitze, maximale Länge 70 cm.
1.8. Große Trommel
Kessel blau, Reifen mit rot-weißen Zacken.
1.9. Becken
Ihrer Herstellung gemäß einheitlich in der Schalmeienkapelle.
1.10. Lyra
Einheitlich in der Schalmeienkapelle. Dabei ist auf einheitliche Schweife, Embleme, Lederschafte und Schlegel zu achten.
1.11. Lederzeug
Einfarbig — das bezieht sich auf mitgeführte Notentaschen, Halteriemen der Instrumente etc. (schwarz oder braun).
2. Schwierigkeit der Märsche
2.1. Melodieinstrumente (Sopran, Alt, Bariton).
Viele Achtelnoten, schnelle Läufe, viel punktierte Noten, viele Halbtöne, einheitliche Schwierigkeit, Rhythmus, Überlänge, Wechsel der Taktarten innerhalb eines Stückes.
2.2. Kleine Trommel
Viel Achtel, Triolen, lange Wirbel, ohne Abschlag, Nachschlag.
2.3. Große Trommel
Doppelschläge, Soli, Wirbel, pp und ff, gesamter Anteil am Klang.
2.4. Dynamik
Lautstärkenwechsel in häufiger Folge.
2.5. Rhythmus
Pausen, besondere Zeichen, Zusatzwiederholungen.
2.6. Länge
Übeerlange Stücke mit besonderen Wiederholungen.
3. Einstufung der Märsche
| Internationale | 3,0 P. |
| Der kleine Trompeter | 3,2 P. |
| Straße frei | 3,4 P. |
| Rote Wehr voran | 5,0 P. |
| Marsch der Volkspolizei | 3,8 P. |
| Moorsoldaten | 2,6 P. |
| Rote Armee | 3,8 P. |
| Rote Pfingsten | 3,8 P. |
| Hundertschaften | 3,8 P. |
| Thälmannlied | 3,2 P. |
| Erste Reihe | 3,0 P. |
| Rote Jungfront | 3,0 P. |
| Ich trage eine Fahne | 2,8 P. |
| Rotgardist | 3,8 P. |
| Matrosen von Kronstadt | 3,8 P. |
| Sowjetische Luftstreitkräfte | 3,6 P. |
| Kameradschaftsmarsch | 3,8 P. |
| Rote Fahne | 3,2 P. |
| Berlin bleibt rot | 3,0 P. |
| Maxim-Gorki-Marsch | 3,4 P. |
| Lied der blauen Fahne | 4,5 P. |
| Wenn wir schreiten | 3,0 P. |
| Thälmannkolonne | 3,4 P. |
| Arbeitsmänner | 3,0 P. |
| Brüder seht die rote Fahne | 3,6 P. |
| Wir lieben das fröhliche Leben | 3,8 P. |
| Jugend erwache | 3,8 P. |
| Auf auf zum Kampf | 3,0 P. |
| Sozialistenmarsch | 3,8 P. |
| Bandiera rossa | 3,6 P. |
| Spartakusmarsch | 3,2 P. |
| Freundschaftsmarsch | 5,0 P. |
| Im gleichen Schritt | 3,6 P. |
| In Reih und Glied | 3,4 P. |
| Sportmarsch | 2,0 P. |
| Bergmannsmarsch | 3,8 P. |
| Aktivistenmarsch | 3,8 P. |
| Fichtemarsch | 3,6 P. |
| Frohes Beginnen | 3,2 P. |
| Jugend voran | 3,4 P. |
| Das neue Leben | 3,8 P. |
| Hebt unsere Fahne in den Wind | 3,0 P. |
| Festmarsch | 3,6 P. |
Alle übrigen Lieder und Märsche werden nicht eingestuft, da sie für Wettkämpfe ungeeignet sind.
4. Klassifizierung aller Schalmeienkapellen
4.1. Klasseneinteilung
Zur Durchführung eines einwandfreien Wettkampfprogramms werden alle Schalmeienkapellen des DTSB in Leistungsklassen eingestuft, die dem Leistungsprinzip der jeweiligen Klasse entsprechen.
4.1.1. Leistungsklasse I
Sie umfaßt die sieben besten Schalmeienkapellen des DTSB.
4.1.2. Leistungsklasse II
Sie umfaßt die leistungsmäßig nächstplazierten Schalmeienkapellen des DTSB, die aus einem vorangegangenen Wettkampf ermittelt wurden.
Diese Regelung tritt ab 1. Januar 1971 in Kraft und gilt nur für diese Leistungsklasse.
4.1.3. Leistungsklasse Allgemein
Sie umfaßt alle restlichen Schalmeienkapellen des DTSB.
Anmerkung: Der Wettkampf im Sportjahr 1970 entscheidet über die Zugehörigkeit zur Leistungsklasse II oder Leistungsklasse Allgemein.
Das trifft nicht für die LK I zu, die bereits 1969 in Saalfeld ermittelt wurde.
4.2. Klassifizierung
4.2.1. Die LK I führt jährlich ihre „DDR-Bestenermittlung“ durch. Der Sieger führt die Bezeichnung „DDR-Bester“ des betreffenden Jahres.
4.2.2. Die LK II führt jährlich ein Aufstiegsturnier zur LK 1 durch.
4.2.3. Die Klassifizierungswettkämpfe der LK I und II werden in zwei Durchgängen veranstaltet.
4.2.4. Die Leistungsklasse Allgemein absolviert nur einen Durchgang.
4.2.5. Die Kommission Schalmeienkapellen veröffentlicht nach Abschluß eines Wettkampfjahres in „der tambour“ die Einstufung in die jeweiligen Leistungsklassen.
5. Auf- und Abstieg
Unabhängig von der erreichten Punktzahl im Wertungswettkampf steigt der Letztplazierte aus der LK I ab. Der Erstplazierte der LK II darf unter den gleichen Bedingungen aufsteigen. Selber Modus gilt für die anderen Klassen.
6. Startbedingungen
Alle Schalmeienkapellen der LK I und LK II sind bei zentralen Wettkämpfen nur dann startberechtigt, wenn sie an den Bezirksmeisterschaften ihres Bezirkes teilgenommen haben.
7. Klassifizierungsbedingungen
7.1. Leistungsklasse I
Jede Schalmeienkapelle hat zum Wettkampf mindestens 3 Kürmärsche einzureichen.
Ein selbstgewählter Kürmarsch wird im ersten Durchgang im Stand gespielt, während von den anderen beiden einer vom Wettkampfgericht bestimmt wird. Dieser wird dann im zweiten Durchgang ebenfalls im Stand gespielt. Danach erfolgt immer eine Locke und der ausgeloste Pflichtmarsch.
Für diese Klasse werden jedes Jahr sechs neue Pflichtmärsche durch die Kommission Schalmeienkapellen bestimmt und veröffentlicht.
Jede Sıchalmeienkapelle hat mit mindestens einer Lyra anzutreten.
7.2. Leistungsklasse II
Jede Schalmeienkapelle hat zum Wettkampf zwei Kürmärsche mit einem Schwierigkeitsgrad von mindestens 3,2 einzureichen.
7.3. Leistungsklasse Allgemein
Jede Schalmeienkapelle hat zum Wettkampf einen Kürmarsch mit einem Schwierigkeitsgrad von mindestens 2,8 einzureichen.
Anmerkung: Alle Pflichtmärsche entstammen den im Handel erhältlichen Notenheften.
Zur Beachtung:
Notwendige Zusätze und Streichungen, die sich für Schalmeienkapellen in Verbindung mit der Wettkampfordnung der Spielleute ergeben.
Alle hier nicht veränderten und im Teil 2 (WKO für Schalmeienkapellen) nicht aufgeführten Regelungen und Bestimmungen sind für alle Schalmeienkapellen des DTSB aus der vorliegenden Wettkampfordnung für Spielleute zu entnehmen und haben volle Gültigkeit. Deshalb sollten alle Sportfreunde die gesamte WKO studieren.
1.10.8. Dieser Punkt der WKO entfällt für Schalmeienkapellen, da die Fachkommission noch im Neuaufbau begriffen ist.
1.11.3. Hier ist als Zusatz „Da bei den Schalmeienkapellen nur nach Noten gespielt, das Sonnenlicht durch die weiße Kleidung und den hellen Hintergrund der Notenhefte reflektiert wird, ist es gestattet, normale Sonnenbrillen zu tragen,“ einzufügen.
1.13.1. Bei Wettkämpfen der Schalmeienkapellen werden vorerst nur ein Hauptkampfrichter, sein Stellvertreter, acht Kampfrichter und ein Stellvertreter eingesetzt.
1.16.13. Auf Takt 5 erfolgt vom Stabführer „kehrt“.
1.16.15. Alle Schameienkapellen marschieren nach dem Abriß im gleichen Tempo weiter.
